Pflegestärkungsgesetz II – Finanzierungslücke bleibt

17. Januar 2017   |  

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II gibt es ab 2017 statt der bisher bekannten 3 Pflegestufen 5 Pflegegrade. Zur Einstufung werden demnächst 6 Bereiche begutachtet. Rund 500.000 mehr Menschen werden so zukünftig gesetzliche Pflegeleistungen erhalten. Jährlich fließen rund 5 Milliarden in Leistungsverbesserungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Aber was bedeutet das alles für Sie? Kurz: Die Pflichtabsicherung wird zwar besser, reicht aber immer noch nicht aus, um die tatsächlichen Pflegekosten zu decken.

Mit Hilfe einer individuellen Pflegeanalyse zeigen wir die bestehende Finanzierungslücke in den einzelnen Pflegegraden und Absicherungsmöglichkeiten auf.

Unser Tipp
Unser Tipp: Sichern Sie sich zusätzlich ab! Aktuelle, auf die neuen gesetzlichen Regelungen abgestimmte Produkte stehen BDP-Mitgliedern zur Verfügung.

Was das Pflegestärkungsgesetz II an Änderungen bringt, können Sie u.a. im Pflegeportal des Bundesgesundheitsministeriums nachlesen: www.pflegestaerkungsgesetz.de

Sie haben noch mehr Fragen zum Thema Pflege? Sprechen Sie uns an! Die Experten des BDP-Wirtschaftsdienstes beraten Sie gern.

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