Leitbild – Vermittlerkodex

Das Ziel unserer Arbeit besteht darin, für unsere Kundinnen und Kunden – Psychologinnen und Psychologen aller Tätigkeitsfelder sowie alle im Heilwesen Tätigen – stets den maximalen Nutzen zu erreichen. Ein wichtiger Aspekt für die Erreichung dieses Ziels ist die enge Zusammenarbeit mit Berufs- und Fachverbänden.

Ausgehend davon …

  • kennen wir die Anforderungen an die verschiedenen Berufsfelder unserer Zielgruppen.
  • können Spezialisten der Verbände in die Entwicklung von Lösungskonzepten eingebunden werden.
  • sind wir in der Lage, auf Veränderungen in den Berufsfeldern zeitnah zu reagieren.
  • können wir über Kollektiv und Rahmenverträge vielfach attraktive Konditionen anbieten.

Für unsere tägliche Arbeit haben wir die folgenden Grundsätze definiert:

  • Kundenorientierung – Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen Sie, unsere Kundinnen und Kunden und nicht das Produkt.
  • Bedarfsorientierung – Maßstab unserer Beratung ist stets Ihr konkreter Bedarf.
  • Systematik – Wir analysieren Ihre konkrete Situation und entwickeln daraufhin passgenaue Lösungen.
  • Kompetenz – Wir sind Ihr kompetenter Gesprächspartner und kooperieren mit erfahrenen Spezialisten.
  • Qualitätsorientierung – Wir empfehlen spezielle und qualitätsgeprüfte Lösungen, von denen wir selbst überzeugt sind.
  • Kontinuität – Wir betreuen Sie dauerhaft und kompetent aus einer Hand.
Leitbild und Grundsätze der PsyCura Wirtschaftsdienst GmbH
Abbildung: PsyCura Leitbild – eigene Darstellung (PCWD)

Kodex der AFW-Mitglieder für Versicherungsvermittlung und -beratung

Wir sind Mitglied im AFW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. Deshalb bekennen wir uns auch zum Kodex der AFW-Mitglieder.

  1. Die Tätigkeit der im AfW organisierten Versicherungsvermittler erfolgt auf der Grundlage von Recht und Gesetz und lebt von Vertrauen und Integrität.
  2. Alle im AfW organisierten Versicherungsvermittler verfügen im Interesse ihrer Kunden über eine Berufshaftpflichtversicherung (§ 34 d GewO, Abschnitt 3 VersVermV).
  3. Kernbestandteil der Vermittlungstätigkeit ist grundsätzlich die Beratung des Kunden, die sich an seinen Bedürfnissen orientiert und bei Versicherungsmaklern regelmäßig aus der Breite des Marktes erfolgt (§ 60 VVG). Das Interesse des Kunden hat Vorrang vor dem eigenen Vergütungsinteresse.
  4. Die allgemeinen Compliance-Regeln finden Beachtung. Hierzu zählen insbesondere die Einhaltung der strafrechtlich relevanten Regelungen zu Bestechung und Bestechlichkeit (§ 299 StGB), der klare Umgang mit Geschenken, Einladungen und sonstigen Zuwendungen sowie Regeln zur Vermeidung von Kollisionen von privaten und geschäftlichen Interessen.
  5. Beim Umgang mit persönlichen und vertraulichen Daten werden die datenschutzrechtlichen und gesetzlich geregelten wettbewerbsrechtlichen Vorschriften beachtet (u.a. Bundesdatenschutzgesetz und Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).
  6. Die ordnungsgemäße Dokumentation einer gesetzlich vorgeschriebenen Beratung erfolgt mit angemessener Sorgfalt (§ 61 Abs.1 VVG). Es wird dabei beachtet, dass der Gesetzgeber einen Verzicht auf Beratung und/oder Dokumentation nur als Ausnahme vorgesehen hat (§ 61 Abs. 2 VVG).
  7. Bei einer Umdeckung eines Versicherungsvertrages wird grundsätzlich das Kundeninteresse beachtet. Insbesondere im Lebens- und Krankenversicherungsbereich kann eine Umdeckung von Versicherungsverträgen oft mit erheblichen Nachteilen für den Kunden verbunden sein. Der Kunde ist in jedem Fall über einen eventuell in diesem Zusammenhang entstehenden Nachteil ausdrücklich aufzuklären. Dies ist Bestandteil der Dokumentation.
  8. Die kontinuierliche Weiterbildung ist Grundlage der geschäftlichen Tätigkeit als Versicherungsvermittler. Nachweise der Weiterbildung werden in geeigneter Weise vorgehalten.
  9. Bei Vergütungsregelungen mit Versicherungsunternehmen, insbesondere über Sondervergütungen, wird beachtet, dass die Unabhängigkeit der Tätigkeit als Versicherungsvermittler, speziell als Versicherungsmakler, keine Beeinträchtigung erfahren darf.
  10. Der Kunde wird vom Versicherungsvermittler auf das bestehende Ombudsmann-System in geeigneter Form hingewiesen (§ 11 VersVermV).
  11. Im AfW organisierte Versicherungsvermittler verfügen grundsätzlich über hinreichende Sachkunde, sind zuverlässig und leben in geordneten Vermögensverhältnissen. Jedermann kann dies über ein beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) geführtes, öffentliches Register, dem Vermittlerregister, überprüfen.