Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung ist Teil des Solidarsystems und stellt die Grundversorgung durch den Staat sicher. In den letzten Jahren gab es im Rahmen von Gesundheitsreformen immer wieder Einschnitte im Leistungsspektrum. Die Beitragsbelastung stieg nicht zuletzt auch durch die jährliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze insbesondere für viele freiwillig Versicherte kontinuierlich an.
Seit 2009 gibt es einen einheitlichen Beitragssatz. Seit 2010 können sich zwischen den einzelnen Kassen durch die Erhebung von Zusatzbeiträgen von den Versicherten auch hinsichtlich der Beitraglast wieder Differenzierungen ergeben.
Das im Sozialgesetzbuch definierte Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung ist weitgehend einheitlich.
Trotzdem lohnt ein genauerer Blick. In einer Reihe von Bereichen unterscheiden sich auch die gesetzlichen Krankenkassen in Ihrem Leistungsspektrum und auch im Hinblick auf den Service gibt es Unterschiede.
Gesetzliche Krankenversicherung – Spielräume für Optimierungen nutzen
Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich trotz der gesetzlichen Vorgaben zum Leistungsspektrum in einer Reihe von Teilbereichen. Dazu gehören u.a.:
- Beitragsvorteile (Geldzahlung an Versicherte; verzicht auf Zusatzbeitrag)
- Bonus-/Vorteilsprogramme (z.B. Zahnvorsorge, Gesundheits-CheckUp; Nichraucher-Bonus)
- Zusatzleistungen (z.B. spezielle Arzneimittel; häusliche Krankenpflege)
- Naturheilverfahren (z.B. Osteopathie, Homöopathie; TCM; Shiatsu)
- Individuelle Gesundheitsförderung (z.B. Gesundheitssport; Förderung Nichtrauchen; Vermeidung/Reduktion Übergewicht)
- Serviceleistungen (z.B. Servicetelefon 24–Stunden; Vermittlung von Arztterminen; medizinische Infohotline)
Deutlich wird:
Auch bei der Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung heißt es, genauer hinzusehen, um die Leistungen auf individuelle Wünsche auszurichten. Partiell lässt sich auch Geld sparen, welches dann für eine private Zusatzversicherung genutzt werden kann.
Und so finden Sie die für Sie passende Kasse:
Weg 1:
Nutzen Sie unsere interaktive Kassensuche und finden Sie die zu Ihnen passende Krankenversicherung. Sie können dort auch direkt den Antrag auf Mitgliedschaft bei Ihrer neuen Krankenkasse stellen.
Weg 2:
Füllen Sie unser Formular für die Kassensuche aus und senden Sie uns dieses per fax oder Post zu. Wir informieren Sie dann über die für Sie geeignete Krankenkasse.
Wechsel der Krankenkasse – so geht's.
Sie haben die für Sie geeignete Kasse gefunden und wollen dort Mitglied werden?
Der Wechsel in eine andere Krankenkasse unterliegt vom Gesetzgeber aufgestellten Regularien. Eine Kündigung ist wie folgt möglich:
Ordentliche Kündigung:
- Sie waren mindestens 18 Monate bei Ihrer derzeitigen Kasse versichert (Bindefrist).
- Kündigungsfrist: Sie können zum Ende des übernächsten Monats kündigen.
Sonderkündigungsrecht, wenn die Mitgliedschaft noch keine 18 Monate bestand:
- Die Kasse erhebt erstmalig einen Zusatzbeitrag bzw. erhöht ihren Zusatzbeitrag.
- Die Kasse reduziert ihre Prämienauszahlung bzw. stellt die Prämieauszahlung ein.
- Kündigungsfrist: Sie können zum Ende des übernächsten Monats kündigen.
Und so geht's:
- Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse einreichen
Musterschreiben für die Kündigung - Antrag bei der neuen Krankenkasse stellen
Formulare finden Sie in der interaktiven Kassensuche oder erhalten Sie bei uns.