Fahrrad-(Vollkasko)-Versicherungen

Pro Jahr werden in Deutschland rund 330.000 Fahrräder gestohlen. Die Hausrat-Versicherung bietet schon seit langem die Möglichkeit, sich gegen den Diebstahl des Fahrrades zu versichern.

Seitdem die Deutschen für Fahrräder und entsprechendes Zubehör immer mehr Geld ausgeben, führen Beschädigungen durch Stürze, Vandalismus oder allein durch das Umfallen des Rades zu zum Teil erheblichen Reparaturkosten.

Neben dem klassischen Diebstahlschutz wird deshalb ein immer umfassender Versicherungsschutz nachgefragt. Verschiedene Versicherer haben deshalb spezielle Produkte entwickelt, die auch für so genannte Pedelecs (Pedal Electric Cicle) Versicherungsschutz bieten.

Einer der führenden Anbieter in diesem Bereich ist die Ammerländer Versicherung.

Nachfolgend finden Sie Detailinformationen zur Fahrrad-Vollkasko-Versicherung der Ammerländer Versicherung.

Versicherbare Risiken

Versicherbar sind

  • Fahrräder
  • Pedelecs*

Versichert werden Fahrräder und Pedelecs bis zu einem Neuwert von maximal 5.000 EUR.
* Erläuterungen, was unter einem Pedelec zu verstehen ist, finden Sie am Ende dieses Beitrages.

Versicherungsumfang

Übernahme der Reparaturkosten bei

  • Umfallen des Fahrrades
  • Unfall
  • Vandalismus

Ersatz wird geleistet bei

  • Diebstahl des gesamten Fahrrades
  • Diebstahl von Teilen (z.B. Akkus etc.)
  • Diebstahl von Fahrradgepäck

Weitere Informationen finden Sie in der Leistungsübersicht »

Optional für Pedelecs - Akku-/Motorschutz:

Ersatz bei Beschädigung oder Zerstörung von Akku und Motor durch

  • Elektronikschäden
  • (Kurzschluss, Induktion, Überspannung)
  • Feuchtigkeitsschäden

Weitere Informationen finden Sie in der Leistungsübersicht &rqaquo;

Hinweise:
Schäden bis zu einer Schadenshöhe von 75 EUR (Bagatellschäden) sind nicht versichert.
Details regeln die Versicherungsbedingungen bzw. Versicherungsbedingungen mit Akku- und Motorschutz.

Kosten des Versicherungsschutzes

Versicherungssumme in EUROJahresbeitrag netto
ohne Akku-/Motorschutz
Jahresbeitrag netto
mit Akku-/Motorschutz
999,00 bis 1500,0084,00--
1501,00 bis 2000,0099,00129,00
2001,00 bis 2499,00125,00139,00
2500,00 bis 2999,00139,00149,00
3000,00 bis 3499,00155,00195,00
3500,00 bis 3999,00179,00208,00
4000,00 bis 5000,00210,00242,00

Hier finden Sie den Antrag für die Fahrrad-Versicherung »

Bitte schicken Sie den Antrag per Post, Mail oder Telefax an die Wirtschaftsdienst GmbH des BDP.

Nachfolgend haben wir weitere wichtige Informationen für Sie zusammengestellt:

  1. Bedingungen für die Fahrrad-Versicherung
  2. Bedingungen für die Fahrrad-Versicherung mit Akku- und Motor-Schutz
  3. Produktinformationsblatt für die Fahrradversicherung
  4. Produktinformationsblatt für die Fahrrad-Versicherung mit Akku- und Motor-Schutz

Zur Begriffsbestimmung

Was bedeutet der Begriff „Pedelec" und wo liegt der Unterschied zum „E-Bike"? Sind diese Fahrzeuge noch Fahrräder im engeren Sinne? Wir klären über die unterschiedlichen Typen elektrisch unterstützter Fahrräder auf.

„Elektrorad" oder „Elektrofahrrad" sind die Oberbegriffe für Fahrräder mit Motorunterstützung. Sie teilen sich auf in folgende Kategorien:

Pedelec
Das Pedelec (Pedal Electric Cycle) unterstützt den Fahrer mit einem Elektromotor bis maximal 250 Watt, während des Tretens und nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Wer schneller fahren will, ist auf die eigene Körperleistung angewiesen, die bei einem durchschnittlichen Radfahrer etwa 100 Watt beträgt. Der Unterstützungsgrad kann in mehreren Stufen eingestellt werden und ist abhängig von der Pedalkraft oder der Trittfrequenz des Fahrers.

Die Definition eines Pedelecs ergibt sich aus Paragraf 1 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes. Es ist dem Fahrrad rechtlich gleichgestellt. Fahrer benötigen also weder ein Versicherungskennzeichen noch eine Zulassung oder einen Führerschein. Für sie besteht zudem keine Helmpflicht oder Altersbeschränkung. Dies gilt auch für Pedelecs mit Anfahrhilfe bis 6 km/h.

Schnelle Pedelecs / S-Klasse
Die schnellen Pedelecs, auch Schweizer Klasse oder S-Klasse genannt, gehören nicht mehr zu den Fahrrädern, sondern zu den Kleinkrafträdern. Die Räder funktionieren zwar wie ein Pedelec, aber die Motorunterstützung wird erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet. Derzeit liegt die maximal erlaubte Nenn-Dauerleistung der Motoren bei 500 Watt.

Für die schnelle Klasse sind einige gesetzliche Besonderheiten zu beachten: Für sie ist eine Betriebserlaubnis beziehungsweise eine Einzelzulassung des Herstellers vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) notwendig. Das schnelle Elektrofahrrad braucht ein Versicherungskennzeichen (Kostenpunkt etwa 70 Euro pro Jahr). Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) sieht als bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit die an, die beim Mittreten erreicht wird, also bis zu 45 km/h. Daraus folgt, dass Fahrer mindestens 16 Jahre alt und in Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse AM sein müssen, zudem müssen sie einen geeigneten Schutzhelm tragen. Unklar ist, welche Art Helm als geeignet anzusehen ist. Auf Radwegen darf man mit dem schnellen Pedelec auch dann nicht fahren, wenn sie für Mofas frei gegeben sind.

E-Bikes im engeren Sinn
E-Bikes im engeren Sinn sind die dritte Kategorie. Sie sind mit einem Elektromofa zu vergleichen und lassen sich mit Hilfe des Elektroantriebs durch einen Drehgriff oder Schaltknopf fahren, auch ohne dabei in die Pedale zu treten. Wird die Motorleistung von 500 Watt und eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h nicht überschritten, gelten diese Fahrzeuge als Kleinkraftrad (früher: Leicht-Mofa).

Auch hier sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und mindestens eine Mofa- Prüfbescheinigung zum Fahren notwendig. Man ist auf die eigene Leistungsfähigkeit angewiesen, wenn man schneller als 20 km/h fahren möchte. Eine Helmpflicht besteht bei den E-Bikes nicht.

Quelle: www.adfc.de