Zinsjoker: Kündigungsmöglichkeit für ältere Immobilienkredite – jetzt Sparpotential prüfen
14. März 2016 |
Etwa 80 Prozent aller zwischen November 2002 und Dezember 2010 abgeschlossenen Baufinanzierungsverträge enthalten eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung und sind deshalb unter Umständen spätestens noch bis zum 21.06.2016 ohne Vorfälligkeitsentschädigung sofort kündbar. Nach diesem Zeitpunkt ist dies aufgrund einer jüngst erfolgten gesetzlichen Änderung nicht mehr möglich.
Angesichts des heute historisch sehr niedrigen Sollzinsniveaus für Baufinanzierungsdarlehen kann eine evtl. mögliche Umstellung der bestehenden Finanzierung zu hohen Ersparnissen führen.
Die Wirtschaftsdienst GmbH des BDP bietet in Zusammenarbeit mit Alexander Katz, einem ausgewiesenen Experten und langjährigen Partner des BDP – Wirtschaftsdienstes professionelle Unterstützung bei der Abwicklung dieser Überprüfung in Kooperation mit einer renommierten Fachanwaltskanzlei bis hin zum Abschluss eines neuen zinsgünstigen Kreditvertrages an.
Baldiges Ende des „ewigen Widerrufsrecht“ für Immobilienkredite, die nach November 2002 abgeschlossen wurden
Der Bundestag hat am 18.2.2016 die Beendigung des „ewigen Widerrufsrecht“ beschlossen. Ab dem 22.6.2016 wird dann ein rückwirkender Widerruf von seit Jahren bereits bestehenden Immobiliendarlehen nicht mehr möglich sein.
Was bedeutet dieser „Widerrufsjoker“?
Etwa 80 Prozent aller zwischen November 2002 und Dezember 2010 abgeschlossenen Baufinanzierungsverträge enthalten eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Das bedeutet, dass die gesetzliche 14-tägige Widerrufsfrist hierdurch nicht in Gang gesetzt wurde und heute noch der Widerruf erfolgen kann. Dies kann für Sie eine Ersparnis von mehreren Zehntausend Euro bedeuten, da Sie -ohne Zahlung einer sonst hohen Vorfälligkeitsentschädigung- aus dem Kreditvertrag kommen und eine neue Finanzierung zu den heute aktuell sehr niedrigen Bauzinsen abschließen können.
Damit Sie eine Vorstellung zur möglichen Ersparnis bekommen, haben wir ein Rechenbeispiel erstellt, welches Sie hier herunterladen können:
Darlehenswiderruf -Beispielrechnung
Wie ist beim Darlehenscheck vorzugehen?
Wir empfehlen folgende vier Schritte:
- Prüfung der Widerrufsbelehrung durch hierauf spezialisierte Fachanwälte
- Klärung, ob eine Rechtschutzversicherung besteht, die etwaige Anwaltskosten übernimmt
- Einholung eines verbindlichen Finanzierungsangebotes einer anderen Bank, sofern die Erfolgsquote eines Vergleichs seitens der Kanzlei positiv eingeschätzt wird. Sollte die Bank den Widerruf akzeptieren, muss der Kredit innerhalb von 30 Tagen zurückgezahlt werden
- Erklärung des Widerrufs durch den Anwalt
Für die Initiierung des Darlehenschecks sind folgende Unterlagen erforderlich:
Expertenunterstützung für einen erfolgreichen Check
Damit dieser Prozess reibungslos und nach Möglichkeit erfolgreich verläuft, ist die Unterstützung durch einen ausgewiesenen Experten notwendig. Die Wirtschaftsdienst GmbH kooperiert deshalb zum Nutzen seiner Kunden mit seinem langjährigen Partner, den selbstständigen Finanzexperten Alexander Katz. Er verfügt als früherer Kreditspezialist bei einer Großbank über langjährige Berufserfahrung.
Mehr Informationen zu Ihrem persönlichen Berater finden Sie in seiner Kurzvita.
Alexander Katz unterstützt Sie als unsere Kunden bei der gesamten Abwicklung. Hierzu gehören:
- Zusammenstellung der notwendigen Kreditunterlagen
- Veranlassung einer zeitnahen fachlichen Prüfung durch eine renommierte Fachanwaltskanzlei
- Einholung eines verbindlichen Finanzierungsangebotes bei einer anderen Bank
- Begleitung bei allen weiteren Schritten
Das für die Beratung fällige Honorar orientiert sich an den üblichen Stundensätzen der Verbraucherzentralen. Mehr Informationen hierzu finden Sie in der Kundeninformation.
Unser TIPP: Zögern Sie nicht, Ihre bestehenden Darlehen überprüfen zu lassen, bevor es zu spät ist.
Nachfolgend haben wir alle wichtigen Informationen und Formulare aus dem Artikel für Sie zum Download zusammengestellt:
- Darlehenswiderruf - Beispielrechnung
- Kundeninformation Darlehens-Check (FAQ)
- Welche Punkte sind für den Darlehens-Check zu beachten?
- Welches Honorar fällt für Sie an?
- Welche Leistungen können Sie bei Beauftragung für einen Darlehens-Check erwarten?
- Auftragsformular für eine Darlehensprüfung
- Erklärung/Vollmacht zur Anfrage bei Rechtsanwälten