Newsletter März 2009
1. März 2009 |
Berufshaftpflicht: Deckungssummen reichen auch bei Altverträgen meistens aus
Eine Vielzahl von Fragen zu den Deckungssummen in der Berufshaftpflichtversicherung erreichte in letzter Zeit den Wirtschaftsdienst des BDP. Auslöser waren Informationen der Psychotherapeutenkammern über Mindestversicherungssummen, die das seit 1. Januar 2009 geltende neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vorschreibt. Diese betragen – so Geschäftsführer Dr. Michael Marek vom BDP-Wirtschftsdienst - 250.000 Euro je Versicherungsfall und eine Million Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres, sofern durch Rechtsvorschrift nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Dr. Marek: „In den Berufsordnungen sind vielfach nur allgemeine Formulierungen über die Deckungssummen bei Haftpflichtversicherungen enthalten. Im Übrigen gilt, dass selbst in bereits seit längerer Zeit bestehenden Verträgen die im Gesetz genannten Deckungssummen in aller Regel erreicht werden.“ Für Neuverträge bietet der Wirtschaftsdienst (WD) des BDP Deckungssummen von 2 Millionen Euro oder 3 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden und 100.000 bzw. 200.000 Euro für Vermögensschäden an (vgl. www.bdp-wirtschaftsdienst.de). Unabhängig davon wird der WD im Laufe des Jahres für alle Altverträge ein Umstellungsangebot auf aktuell angemessene Bedingungen unterbreiten.