Update 3 Corona Pandemie: Versicherungen für die Praxis- oder Betriebsschließung

16. März 2020   |  

Leider gibt es in Punkto Corona-Pandemie keine Entwarnung und viele unserer Kunden machen sich Sorgen, wie es im Fall einer behördlich angeordneten Praxis- oder Betriebsschließung weiter geht.

Kunden, die in der Vergangenheit bereits eine Praxis- oder Betriebsunterbrechungs-Versicherung abgeschlossen haben, sind im Falle einer behördlich angeordneten Schließung ihres Betriebes (Quarantäne) darüber abgesichert.

Über die PsyCura Wirtschaftsdienst GmbH haben wir hier meist Produkte der Mannheimer Versicherung AG unter dem Namen SUPRIMA bzw. der Donau-Versicherung unter dem Namen PUV Praxis-Unterbrechungs-Versicherung angeboten.

Heute erreichte uns nunmehr auch von der Mannheimer Versicherung AG die Mitteilung, dass sowohl Betriebsschließungs- als auch Betriebskosten- und Ertragsausfall-Versicherungen (SUPRIMA) derzeit nicht mehr angenommen werden.

Auch die Inter Versicherung hat den Vertrieb der Einkommens- und Ertragsausfall-Versicherung eingestellt.

Die Donau Versicherung zieht nach und stellt den Vertrieb der Praxis-Unterbrechungs-Versicherung P.U.V. ein.
(Meldung vom 01.04.2020)

Da immer noch viele unserer Kunden bedarf hinsichtlich der Absicherung von Einkommensverlusten im Krankheitsfall oder bei Betriebsschließungen haben, kontaktieren Sie uns möglichst bald. Wir werden dann prüfen, welche Absicherungsoptionen es (noch) gibt.

Was tun, wenn Sie keine derartige Versicherung haben?

Die gute Nachricht ist, dass wir auch aktuell noch über zwei Produkte Versicherungsschutz für Sie in Abhängigkeit von Ihrer konkreten heilberuflichen Tätigkeit generieren können

Option 1 – Inventarversicherung mit Zusatzbaustein Betriebsschließung

Aktuell gibt es noch einige wenige Anbieter, die auch während der aktuellen Pandemie den Neuabschluss ermöglichen. Die Betriebsschließung wird dabei als Zusatzbaustein zu einer Inventarversicherung mitversichert. Leider wird dieser Baustein aktuell nur noch für Arztpraxen (Arztpraxen für Allgemeinmedizin, Facharztpraxen und Zahnarztpraxen) angeboten. Für Psychologen und Psychotherapeuten steht das Produkt leider nicht mehr zur Verfügung. Interessierte Ärzte sollten nicht zögern und baldmöglichst ihre Anfrage an die PsyCura Wirtschaftsdienst GmbH senden.

Bitte vermerken Sie auf dem Anfrageformular, „Einschluss für Betriebsschließung infolge von Epidemien gewünscht“ unter dem Punkt Sonstige Wünsche zum Versicherungsschutz.

Option 2 – Praxis- oder Betriebs-Unterbrechungs-Versicherung

Der Abschluss von Praxis- und Betriebs-Unterbrechungs-Versicherungen ist weiterhin möglich. Dabei ist eine Gesundheitsprüfung obligatorisch. Insbesondere bei Vorhandensein von Vorerkrankungen wird ggfs. Zeit benötigt, bis der Versicherer entscheidet, ob eine Annahme und ggfs. zu welchen Konditionen diese möglich ist.
Bei Interesse übersenden Sie uns bitte Ihre Anfrage unter Nutzung unseres Anfrageformular.

Sie haben noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 030 / 20 91 66 513 oder senden Sie uns Ihre Fragen per E-Mail an mail@psycura.de.