CORONA und die Reiserücktrittskosten-Versicherung

16. März 2020   |  

Die Corona-Pandemie führt zu immer mehr Einschränkungen im Hinblick auf die Durchführung von geschäftlichen und privaten Reisen. Ausgehend davon gibt es verstärkt Nachfragen, in welchen Fällen der Versicherer bei einer Stornierung der Reise zahlt.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass eine Leistungspflicht nur dann besteht, wenn eines der versicherten Ereignisse eintritt. Versichert ist in der Regel ein Reiserücktritt, wenn man selbst an Corona erkrankt.

Die Angst, wegen der Pandemie auf die Reise zu verzichten, der Eintritt einer Quarantänemaßnahme oder Einreisebeschränkungen stellen keine versicherten Ereignisse dar. Insofern empfiehlt es sich, sich vor einer Stornierung immer zuerst mit dem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen.

Da es viele Fragen gibt, haben viele Versicherer auf ihren Webseiten umfangreiche Informationen und Fragenkataloge veröffentlicht. Nachfolgend haben wir Links zu Informationen wichtiger Reiseversicherer zusammengestellt: