Beitragsanpassungen der Gesetzlichen Krankenkassen – jetzt wechseln und Beitrag sparen

16. Januar 2020   |  

Zum Jahreswechsel 2019/2020 haben 25 von 105 gesetzlichen Krankenkassen (GKV) den Zusatzbeitrag erhöht. Die Höhe des Zusatzbeitrags der Krankenkassen für 2020 liegt im Durchschnitt bei 1,1% und damit 0,2% höher als 2019.

Damit haben viele gesetzlich Versicherte jetzt ein Sonderkündigungsrecht und können noch bis zum 31. Januar die Krankenkasse wechseln.

Bei einem Einkommen von z.B. 3.000 EUR brutto monatlich können Versicherte durch einen Wechsel bis zu 200 EUR pro Jahr Beiträge sparen.

Angestellte Psycholog_innen werden spätestens mit der ersten Lohnabrechnung im Januar vielfach feststellen, dass sie auf Grund der Erhöhung der Zusatzbeiträge höhere Krankenkassenbeiträge zahlen müssen. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese erheben und auch anpassen, um ihren Finanzbedarf zu decken. Den Zusatzbeitrag zahlen die Versicherten (Arbeitnehmer) zur Hälfte selbst.

Unser Tipp: Prüfen Sie jetzt mit Hilfe unseres interaktiven Vergleichsrechners, ob sich ein Kassenwechsel für Sie lohnt.

Umfangreiche Informationen zum Thema Zusatzbeitrag, dem Vorgehen bei einem Kassenwechsel und zur aktuellen Beitragssituation 2020 in der GKV haben wir für Sie nachfolgend zur Verfügung gestellt.

Nachfolgend erhalten Sie praktische Tipps und Hintergrundinformationen für einen Krankenkassenwechsel:

Vergleichen Sie die gesetzlichen Krankenkassen und sparen Sie Beiträge

  • Sie haben bis 31.01.2020 ein Sonderkündigungsrecht.
  • Aber auch danach verfügen Sie i.d.R. noch über das ordentliche Kündigungsrecht und können wechseln.
  • Sie können über unser Portal die Gesetzlichen Krankenkassen kostenlos vergleichen und dann entscheiden.
  • Über unser Portal erhalten Sie neben der Übersicht über die Zusatzbeiträge, auch Informationen über Bonusprogramme und weitere besondere Leistungen der einzelnen Kassen.
  • Sie können auch kostenlos und unverbindlich Informationsmaterial anfordern oder abrufen.

Mit dem Krankenkassen-Vergleichsrechner können Sie individuelle nach dem Bundesland, in dem Sie zu Hause sind, dem monatlichen Bruttoeinkommen und auf Wunsch weiterer gewünschter Leistungen die verschiedenen Krankenkassen vergleichen.

FAQ

  • Sonderkündigungsrecht: Wie kann ich die Krankenkasse wechseln?
  • Informationen zum Zusatzbeitrag
  • Welche Krankenkassen sind die günstigsten?
  • Welche Krankenkassen sind die teuersten?
  • Welchen Zusatzbeitrag nehmen die größten Krankenkassen?
  • Sollte ich meine Krankenkasse wechseln?

Sonderkündigungsrecht: Wie kann ich die Krankenkasse wechseln?

Gehört Ihre Krankenkasse zu den Kassen, die zum Jahreswechsel den Zusatzbeitrag erhöht haben, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss spätestens bis zum 31.01.2020 eingegangen sein (spätestens bis zum Ende des Monats, in dem der Zusatzbeitrag erhoben oder erhöht wurde). Normalerweise können Sie Ihre Krankenkasse zwar erst nach 18 Monaten wechseln, aber diese Frist greift beim Sonderkündigungsrecht nicht.

Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Monate zum Monatsende. Dies bedeutet konkret: Wer bis 31.1.2020 kündigt, kann frühestens zum 01.04.2020 in eine neue Kasse wechseln. Dort sind Sie dann wieder 18 Monate gebunden.

Achtung: Entscheiden Sie sich für einen der so genannten Wahltarife haben diese i.d.R. die eigene Mindestlaufzeiten.

In der Kündigung sollten Sie sich auf das Sonderkündigungsrecht beziehen:

„Aufgrund des von Ihnen erhobenen Zusatzbeitrags mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht nach § 175 Abs. 4 des SGB V Gebrauch.“

Hier finden Sie eine Vorlage für ein Kündigungsschreiben.

Übrigens: Ein Risiko besteht bei einer Kündigung für Sie nicht, denn die neue Krankenkasse muss Sie aufnehmen und selbst wenn etwas schieflaufen sollte, wird die Kündigung automatisch unwirksam und Ihre Mitgliedschaft in der alten Kasse bleibt aufgrund der Krankenversicherungspflicht in Deutschland weiter bestehen. Zudem sind gemäß der Vorgaben des Gesetzgebers 95% der Leistungen aller Kassen gleich.

Sollten Sie die Frist verpasst haben und sich nicht mehr auf das Sonderkündigungsrecht berufen können, können Sie Ihre Krankenkasse über das normale Kündigungsrecht jederzeit wechseln – die Fristen hierzu fragen Sie am besten bei Ihrer bisherigen Krankenkasse an oder Sie fordern unsere Unterstützung an.

Meistens liegt die Frist aber bei zwei Monaten zum Monatsende.

Informationen zum Zusatzbeitrag

Bei gesetzlich Versicherten ist ein Krankenkassenbeitrag von 14,6% des monatlichen Bruttoeinkommens festgeschrieben, darüber hinaus dürfen Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2020 liegt bei 1,1% (und damit 0,2% höher als im Vorjahr), d.h. der durchschnittliche Gesamt-Beitragssatz der Krankenkassen liegt 2020 bei 15,7%. Seit 2019 werden nicht nur die 14,6% sondern auch der Zusatzbeitrag bei Angestellten wieder jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen. Das bedeutet konkret:

  • 7,85% des monatlichen Bruttolohns zahlt der Arbeitgeber an die Krankenkassen
  • 7,85% des monatlichen Bruttolohns zahlt der Arbeitnehmer an die Krankenkassen

Trotz dieser Änderung ist es für Arbeitnehmer weiterhin sinnvoll, sich nach einer Krankenkasse mit einem möglichst geringen Zusatzbeitrag umzuschauen. Der Zusatzbeitrag ist aber nicht das einzige Kriterium für einen eventuellen Wechsel der Krankenkasse. Die Leistungen sollten ebenfalls berücksichtigt werden. Daher sollten Sie jetzt auch Ihre Krankenkasse hinsichtlich des Leistungsspektrums mit den anderen gesetzlichen Krankenkassen vergleichen, auch wenn 95% der Leistungen aller gesetzlichen Krankenkassen identisch sind.

Welche Krankenkassen sind die günstigsten?

Die günstigste Krankenkasse 2020 erhebt einen Zusatzbeitrag von 0% und liegt daher insgesamt bei 14,6% Beitragssatz. Es handelt sich hier um die AOK Sachsen-Anhalt. Diese ist leider nur für Menschen in Sachsen-Anhalt nutzbar und hatte bereits im Vorjahr nur 0,3% erhoben. Die BKK EuRegio liegt bei nur 14,95% Gesamtbeitrag und ist in NRW und Hamburg verfügbar.

KrankenkasseTätigkeitsgebietZusatzbeitragBeitragssatz
AOK Sachsen-AnhaltSachsen-Anhalt0,3%14,9%
BKK EUREGIONRW & Hamburg0,35%14,95%
HKKbundesweit0,39%14,99%
BKK PFAFFRheinland-Pfalz0,4%15,0%
BKK firmusbundesweit0,44%15,04%

Die HKK, eine Krankenkasse aus Norddeutschland, ist aktuell die mit 0,39% Zusatzbeitrag günstigste bundesweit geöffnete Krankenkasse.

Insgesamt bietet die HKK solide Leistungen. So zahlt sie etwa auch vor dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre die Untersuchung zur Hautkrebsfrüherkennung und übernimmt bei Reise- und Grippeschutzimpfungen 80 Prozent der Kosten. Die Kasse erstattet außerdem bis zu 200 Euro zusätzlich je Versichertem für eine künstliche Befruchtung und übernimmt zu großen Teilen die Kosten für weitere Schwangerschaftsuntersuchungen. Gut positioniert ist die HKK auch im Bereich alternative Medizin. Sie erstattet homöopathische Behandlungen, alternative Medikamente und 120 Euro im Jahr für Osteopathie.

Welche Krankenkassen sind die teuersten?

Deutlich über Bundesdurchschnitt liegt leider auch eine der größten Krankenkassen Deutschlands, die DAK. Weitere vergleichsweise teure Kassen sind:

KrankenkasseTätigkeitsgebietZusatzbeitragBeitragssatz
BKK HERKULESbetriebsbezogen2,2%16,8%
atlas BKK ahlmannbundesweit1,7%16,3%
SKD BKKin 11 Bundesländern1,7%16,3%
Novitas BKKbundesweit1,54%16,14%
DAKbundesweit1,5%16,1%
KKH Kaufmännische KHbundesweit1,5%16,1%
pronova BKKbundesweit1,5%16,1%
BKK ZF & Partnerin 14 Bundesländern1,5%16,1%
IKK Südwestin 3 Bundesländern1,5%16,1%

Welchen Zusatzbeitrag nehmen die größten Krankenkassen?

KrankenkasseZusatzbeitragBeitragssatz
Techniker KK (TK)0,7%15,3%
Barmer1,1%15,7%
DAK1,5%16,1%
AOK Bayern1,1%15,7%
AOK BaWü0,9%15,5%
IKK classic1,0%15,6%

Sollte ich meine Krankenkasse wechseln?

Wir empfehlen Ihnen zunächst über unser Vergleichsportal einen Vergleich mit Ihrer aktuellen Krankenkasse und der möglichen Beitragsersparnis durchzuführen. Dies ist kostenlos und völlig unverbindlich – auch wenn Sie weitere Informationen per Mail anfordern, bleibt dies unentgeltlich. Gern können Sie auch uns in Berlin kontaktieren.

Im Portal erhalten Sie auch Antragsformulare für die neue Krankenkasse. Eine Musterkündigung haben wir ihnen ebenfalls zur Verfügung gestellt.

Entscheiden können letztendlich nur Sie selbst, ob Sie wechseln wollen und ob die Preisersparnis oder die Leistungsparameter der Krankenkassen wichtiger für Sie sind. Da die Leistungen größtenteils aber gesetzlich vorgegeben und daher bei allen Krankenkassen zu 95% identisch sind, spielen hier nur individuelle Wünsche im Bereich von Bonusprogrammen oder speziellen Leistungen, auf die Sie Wert legen, eine Rolle.
Das Team der PsyCura unterstützt Sie bei dieser Thematik gern und berät Sie gern.

Das Team der PsyCura unterstützt Sie bei dieser Thematik gern und berät Sie auch.

Quellenangaben

Überblick Gesetzliche Krankenkassen ab 01.01.2020 – Beitragserhöhungen und vier Fusionen

Aktuelle Zusatzbeiträge (Stand 16.01.2020)