Berufshaftpflichtversicherung für angestellte therapeutisch/gutachterlich tätige Psychologen
Auch wenn Sie als Psychologe oder Psychotherapeut in einem Anstellungsverhältnis stehen, ist Ihre Haftung nicht vollständig über den Arbeitgeber abgedeckt.
Grundsätzlich gilt zwar, dass der Angestellte oder Beamte nicht in jedem Fall für Schäden haftet, die er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit verursacht - Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihm obliegenden Pflichten, kann er aber auf der Grundlage verschiedener gesetzlicher Regelungen vom Arbeitgeber in Haftung genommen werden.
Wir bieten zusammen mit der HDI Versicherung AG als Spezialversicherer der Heilberufe eine sehr gute und umfangreiche Absicherung für angestellte Psychologen/Psychotherapeuten an.
BDP-Mitglieder erfahren hier mehr über die Berufshaftpflichtversicherung für angestellte therapeutisch und gutachterlich tätige Psychologen
Fordern Sie Ihren persönlichen Vorschlag an. Wir benötigen dazu lediglich einige Informationen.
Füllen Sie dazu unseren Fragebogen aus.
Ergänzen Sie den Versicherungsschutz durch die Absicherung privater Haftpflichtrisiken z.B. durch eine:
- Privathaftpflicht-Versicherung
- Tierhalterhaftpflicht-Versicherung
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung
- Bauherrenhaftpflicht-Versicherung
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