Private Unfallversicherung für Psychologen

Der Unfallbegriff

Ein Unfall liegt laut Versicherungsbedingungen vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich, von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Mittlerweile gibt es am Versicherungsmarkt unzählige Anbieter privater Unfallversicherungen. Ein nicht unerheblicher Teil der Produkte weist aber grundsätzliche Lücken im Leistungsumfang auf, die sich erst im Schadenfall bemerkbar machen. Eine private Unfallversicherung, die im Fall der Fälle auch wirklich hilft, sollte mindestens die folgenden Standards erfüllen:

  • ausreichend hohe Versicherungssumme (Grundinvaliditätssumme)
  • (Leistungs-)Progression, die bei schwerwiegenderen Unfallfolgen (hohen Invaliditätsgraden) zu überproportional hohen Leistungen führt
  • verbesserte Gliedertaxe zur Bestimmung des Invaliditätsgrades (z.B. hohe Invailidätsgrade für Stimmverlust)
  • ausreichend lange Fristen bezüglich Eintritt und Feststellung der Invalidität (min. 18 Monate)
  • Übernahme von unmittelbaren Kosten (kosmetische Operationen, Bergungskosten)
  • hoher zulässiger Mitwirkungsanteil (min. 45%) vorhandener Krankheiten und Gebrechen (keine Kürzung des festgestellten Invaliditätsgrades durch diese vorhandenen Erkrankungen)
  • Verzicht auf Leistungseinschränkungen bei versehentlicher Nicht-Beachtung vertraglicher Anzeigepflichten und Obliegenheiten (Versehensklausel)
  • erweiterter Unfallbegriff

Im erweiterten Unfallbegriff sollten u.a folgende Punkte eingeschlossen sein

  • erhöhte Kraftanstrengungen
  • tauchtypische Schäden
  • Vergiftungen
  • definierte Infektionskrankheiten
  • Impfschäden
  • Unfall infolge von Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Herzinfarkt / Schlaganfall

Leistungsarten der privaten Unfallversicherung:

  • Invaliditätsleistung – führt ein Unfall zu einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung wird in Abhängigkeit von der Schwere der Beeinträchtigung (Invaliditätsgrad) eine Kapitalleistung fällig. Die Bemessung der Leistung erfolgt in vielen Fällen nach der so genannten Gliedertaxe.
  • Todesfall-Leistung – führt ein Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode wird die versicherte Todesfall-Summe fällig. Diese trägt zur Sicherung des Lebensstandards der Hinterbliebenen bei.
  • Krankenhaus-Tagegeld – ist nach einem Unfall ein stationärer Aufenthalt erforderlich, wird das versicherte Tagegeld gezahlt. Dieses kann z.B. zur Deckung zusätzlicher Kosten eines Krankenhausaufenthaltes beitragen.
  • Genesungsgeld – nach einem Krankenhausaufenthalt ist der Genesungsprozess nicht sofort abgeschlossen. Mehraufwendungen z.B. für eine Kur, spezielle Behandlungs-maßnahmen oder eine Haushaltshilfe können aus dem Genesungsgeld aufgefangen werden. Es wird zeitlich genau so lange gezahlt wie das vorangegangene Krankenhaus-Tagegeld.
  • Bergungskosten – fallen nach einem Unfall Kosten für die Bergung eines Verletzten an, übernimmt die Unfallversicherung diese Kosten bis zum vereinbarten Umfang.
  • Kosmetische Operationen – bleiben nach einem Unfall Narben zurück oder müssen verlorene Zähne ersetzt werden, übernimmt die Unfallversicherung die entstehenden Kosten bis zum vereinbarten Umfang.
  • Unfallrente – führt ein Unfall zu dauerhaften Beeinträchtigungen im Berufsleben oder im Alltagsleben hilft die versicherte Rente, Einkommensverluste oder erhöhte Aufwendungen auszugleichen. Gezahlt wird die Rente in der Regel ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent.

Umfangreiche Erweiterungen des Versicherungsschutzes sind über Zusatzbausteine möglich.

Standardlösungen von der Stange oder individuelle Lösungen

Wir bieten beides. Ob Sie eines unserer standardisierten Modelle des Spezialkonzeptes für Psychologen oder eine individuelle Lösung wählen, auf jeden Fall steht Ihnen ein Produkt mit einem umfangreichen und modernen Bedingungswerk zur Verfügung.

Wichtig ist die Wahl einer ausreichenden Versicherungssumme, damit im Fall der Fälle die versicherten Leistungen den dann vorhandenen Bedarf abdecken.

Für die Hauptkomponente, die Invaliditätsleistung, gibt es altersabhängige Faustformeln zur Ermittlung der Versicherungssumme:

Alter bei VersicherungsbeginnInvaliditätssumme bei Vollinvalidität
30 Jahre6 – faches Jahresbruttoeinkommen
40 Jahre5 – faches Jahresbruttoeinkommen
50 Jahre4 – faches Jahresbruttoeinkommen
Mindestens sollte aber das dreifache Jahresbruttoeinkommen bei Vollinvalidität abgesichert werden.

Achtung: Hohe Progressionen machen hohe Leistungen bei Vollinvalidität preiswert. Bei geringeren Invaliditätsgraden, die oft auch schon erhebliche Einschränkungen im Alltag zur Folge haben, ist dann aber der Versicherungsschutz nicht immer ausreichend.

Fordern Sie noch heute Ihren Vorschlag an. Wählen Sie zwischen:

Unfallversicherung nach Sonderkonzept des BDP

Individueller Vorschlag

Leistungsübersicht Gothaer Unfallversicherung (Spezialkonzept für Psychologen)

Sinnvolle Ergänzung: Versicherung von unfallbedingten Heilkosten im Rahmen der Krankenversicherung

Ein schwerer Unfall führt oft zu langwierigen Krankenhausaufenthalten. Vielfach sind schwierige Operationen erforderlich, um die Folgen des Unfalls zu überwinden.

Sowohl für gesetzlich als auch für privat Krankenversicherte ist die Versicherung von Heilkosten deshalb sinnvoll.

Gesetzlich Krankenversicherte: Oft trägt die gesetzliche Krankenversicherung Kosten für einen optimalen Heilungsprozess nicht in vollem Umfang. Mit einer Ergänzungsversicherung können Sie auch privatärztliche Behandlungen und die Unterbringung im 1- oder 2-Bett-Zimmer in Anspruch nehmen.

Privat Krankenversicherte: Vielfach werden auf Grund von Selbstbehalten, tariflichen Leistungsbeschränkungen oder Ablehnungen auch hier die Kosten nicht immer voll übernommen. Dann springt die Heilkostenversicherung ein.

Entsprechende Vorschläge zur privaten Krankenvollversicherung oder einer Krankenzusatzversicherung können ebenfalls bei uns anfordern.

Ein Tipp zum Schluss:

Die Unfallversicherung ist kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeits-Versicherung, denn Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit durch Krankheiten oder Kräfteverfall führen nicht zum Leistungsanspruch aus der privaten Unfallversicherung. Sie ist aber trotzdem ein wichtiges Element Ihres persönlichen Absicherungskonzepts.

Informationen zur Berufsunfähigkeits-Versicherung finden Sie hier.

Basis unserer Unfallversicherung für Psychologen ist die Gothaer Unfallversicherung. Erfahren Sie in einem Kurzfilm mehr über das Produkt:

Sie wollen ebenfalls mehr wissen über unserer Speziellen Vorteile für BDP-Mitglieder und diese nutzen? Dann werden Sie doch Mitglied im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen.
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