Steuertipp Nr. 28: Geschenke – neue alte Welt

10. Oktober 2017   |  

Im Steuertipp Nr. 26 haben wir auf das Risiko der Übernahme der Pauschalsteuer in Höhe von 30% aufmerksam gemacht. Auf das Unverständnis über diese Entscheidung des BFH hat nun das Bundesministerium für Finanzen reagiert.

Fazit: Es bleibt bei der bisherigen Rechtslage!

Das Urteil ist zwar für alle Finanzbeamten bindend, aber es soll auf ein Verwaltungsschreiben vom 19.05.2015 verwiesen werden, bei dem der Betriebsausgabenabzug (35 Euro-Grenze) allein vom Geschenkewert abhängig ist.

Die 35 Euro-Grenze bleibt somit weiterhin maßgeblich.

Quelle: BdSt, Pressemitteilung vom 29.08.2017

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