Zusatzversicherungen für Zahnbehandlungen und Zahnersatz

Im Bereich Zahn Behandlungen und Zahnersatz haben die Gesundheitsreformen der vergangenen Jahre immer mehr zu Einschränkungen und Leistungskürzungen geführt. Die gesetzliche Krankenversicherung sieht nur noch eine so genannte Regelversorgung vor und moderne und qualitativ hochwertige Behandlungsmethoden sind von der Erstattung ausgenommen.

Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung besteht die Möglichkeit auch diese Leistungen in Anspruch zu nehmen und damit nicht nur eine ästhetische anspruchsvolle sondern auch eine funktional optimale Lösung zu erhalten, die der des Privatpatienten gleich kommt.

Auch hier kommt es auf die Wahl des richtigen Tarifes an.

Folgende Kriterien sind dabei u.a. bedeutsam:

Leistet die Zahnzusatzversicherung über 50 % für Zahnbehandlungen und Zahnersatz?

Gute Tarife leisten bis zu 80 %.

Leistet der Zahnzusatzversicherungstarif auch wenn die GKV nicht leistet?

Erstattungen bei keinerlei Leistung der gesetzlichen Krankenkasse stellen sicher, dass auch bei Reduzierung oder Streichung von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin Versicherungsschutz besteht.

Sind Leistungen nach 8 Monaten Wartezeit bereits tariflich unbegrenzt?

In den ersten Jahren ist eine Obergrenze, innerhalb der Leistungen erbracht werden, die Regel. Je kürzer die zeitliche Begrenzung, desto leistungsstärker ist das Angebot einzuschätzen. Nach Auslaufen der Begrenzung wird teilweise auch unbegrenzt geleistet.

Werden Zahnarztrechnungen bis zu den GOZ-Höchstsätzen (3,5-facher Satz) oder darüber hinaus erstattet?

Wird ausschließlich für die so genannte Regelversorgung geleistet, bleiben moderne Behandlungsmethoden und Zahnersatzleistungen erstattungsfrei. Die Erstattungssätze sollten mindestens den 3,5 – fachen Satz vorsehen. Sehr gute Tarife leisten auch darüber hinaus.

Ist bei Implantaten auch der Knochenaufbau mitversichert?

Bei Implantaten ist die Mitversicherung von Nebenkosten, wie z.B. für Knochenaufbau, wichtig, da diese in der Praxis einen sehr großen Anteil an den Gesamtkosten ausmachen können

Wird auch für hochwertige Zahnbehandlungen wie z.B. Prophylaxe, Parodontose-/Wurzelbehandlungen geleistet?

Da gerade eine regelmäßige Prophylaxe bzw. Zahnreinigung hilft, langfristig Zahnschäden zu vermeiden, diese aber von der GKV nicht erstattet wird, ist dieser Leistungsbereich von großer Bedeutung.

Werden kieferorthopädische Leistungen (KFO) erstattet?

Bei Versicherung/Mitversicherung von Kindern ist dieser Leistungsbereich von besonderer Bedeutung, da hier schnell Kosten bis zu 5000 € entstehen können.

→ Hier geht’s zum Formular Anforderung eines Vorschlags für eine Zahn-Zusatzversicherung