Ambulanter Bereich

Zusatzversicherungen für ambulante Behandlungen

Ziel einer solchen Versicherung ist es, in der gesetzlichen Krankenversicherung bestehende Lücken zu schließen, Zuzahlungen auszugleichen oder die Leistungen insgesamt auf das Niveau eines Privatpatienten zu erweitern. Insofern gibt es 2 Arten der ambulanten Zusatzversicherung

(1) eine reine Ergänzungsversicherung, die teilweise Restkosten absichert, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden. Zudem enthalten derartige Tarife oft Zusatzleistungen, bei denen bis zu bestimmten Höchstgrenzen die Kosten für bestimmte Heil-, Arznei- und Hilfsmittel erstattet werden.

(2) eine „echte“ ambulante Zusatzversicherung , die eine ambulante Behandlung durch Privatärzte ermöglicht und die Behandlungskosten nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte erstattet. Bei Wahl des Kostenerstattungsprinzips in der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Abschluss einer „echten“ ambulanten Zuatzversicherung dringend zu empfehlen, weil die Erstattungsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung regelmäßig unterhalb der Rechnungsbeträge des Arztes liegen werden.

→ Hier geht es zum Formular Anforderung eines Vorschlags für eine ambulante Zusatzversicherung

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