Tipps vom Steuerprofi für Psychologen und Psychotherapeuten

Steuertipp Nr. 15: Vermittlungsgebühr für eine Haushaltshilfe

Der Frauenanteil bei Psychologen / Psychotherapeuten liegt zwischen 64 – 72%. Daher wundert es nicht, dass sich die Zahl der Teilzeitbeschäftigungen (halbe Stelle, halber Arztsitz, Jobsharing etc.) auf 28% erhöht hat. Um den Praxisalltag und den privaten Haushalt in den Griff zu bekommen, ist oft Hilfe von außen in Form einer Haushaltshilfe notwendig. Bei diesem ...

Der Frauenanteil bei Psychologen / Psychotherapeuten liegt zwischen 64 – 72%. Daher wundert es nicht, dass sich die Zahl der Teilzeitbeschäftigungen (halbe Stelle, halber Arztsitz, Jobsharing etc.) auf 28% erhöht hat.

Um den Praxisalltag und den privaten Haushalt in den Griff zu bekommen, ist oft Hilfe von außen in Form einer Haushaltshilfe notwendig. Bei diesem Thema ist das Finanzamt jedoch durch Regularien, wie keine Barzahlung, Zahlungsnachweis durch das Bankkonto oder Einhaltung der Nähe zum Haushalt, recht streng. Wer sich zum Beispiel eine Haushaltshilfe durch eine Agentur vermitteln lässt, kann außer den Zahlungen an die Beschäftigte nicht auch die Gebühren für die Vermittlung der Arbeitskraft steuerlich geltend machen.

In einem Urteil bestätigt das Finanzgericht Köln (Az. 3 K 2253/13) die Entscheidung des Finanzamtes, dass im Streitfall der Steuerzahlerin die für die Vermittlung der Kraft und die laufenden Gebühren geltend gemachten 204 Euro nicht als „haushaltsnah“ anerkannte. Die Leistung der Agentur habe „keine ausreichende Nähe zur Führung des Haushalts“, so das Gericht.

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